BLL

Ein umfassender Beitrag aus einem vom Land Hessen geförderten Wettbewerb kann als Besondere Lernleistung (BLL) anerkannt werden (§37, Abs. 4 OAVO). Dies gilt selbstverständlich auch für die Internationale Chemie-Olympiade. Eine BLL kann angefertigt werden, sofern die Abdeckung der Pflicht-Prüfungsfächer Mathematik, Deutsch und Fremdsprache oder Naturwissenschaft oder Informatik und der 3 Aufgabenfelder gewährleistet ist. Eine BLL kann die Pflicht-Prüfungsfächer nicht ersetzen (§24, Abs. 6 OAVO)!

Es gibt zu den BLL´s keine konkreten Handreichungen seitens des Kultusministeriums. So bleibt vieles im Ermessen der Betreuenden und der Schulleitungen. Ich möchte hier, in Anlehnung an die Empfehlungen für die Internationale Biologieolympiade durch Herrn StD Knapp einige Empfehlungen geben.

Referenzfach / Kursanbindung
Die rechtlichen Vorgaben verlangen die Anbindung einer besonderen Lernleistung an ein Referenzfach, in diesem Fall also Chemie, oder der Zuordnung zu einem Aufgabenfeld. Daher sollte der Grund- oder Leistungskurslehrer auch die Wettbewerbsteilnahme betreuen. Die Arbeit selbst muss in Q1 bis Q4 über mindestens 2 Halbjahre angefertigt sein. Eine Einbringung ist daher auch möglich, wenn bereits Ende Q1 eine Teilnahme am Landesseminar erreicht wurde. Die Arbeit der ersten Runde allerdings wäre dann u.U. noch in der E2 angefertigt und dürfte dann nicht Grundlage der besonderen Lernleistung sein. Unter Umständen (z.B. bei der  Teilnahme an mehreren naturwissenschaftlichen Wettbewerben) kann die BLL auch einem Fahcbereich zugeordnet werden. Die Entscheidung darüber obliegt der Schulleiterin oder dem Schulleiter.

Anmeldung
Die BLL ist zu Beginn der Q3 verbindlich und unwiderruflich bei der Schulleitung anzumelden. Dadurch kann es bei den naturwissenschaftlichen Olympiaden zu einem Problem kommen. Dazu mehr im Folgenden

Einzubringende Leistung und Terminproblematik
Grundsätzlich sollte die Teilnahme an der 1. und 2. Runde der IChO die Grundlage der besonderen Lernleistung sein. Dabei ergibt sich das Problem, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung der besonderen Lernleistung die erste Runde der IChO noch läuft und die Qualifikation für die 2. Runde noch nicht gesichert sein kann. Diese Problematik sollte jedoch nicht zu Nachteilen für die TeilnehmerInnen führen.

Es bieten sich folgende Verfahren an:

• Die Hausarbeit zur ersten Runde sollte zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits fertig und möglichst auch korrigiert sein. Die Qualität und damit die Chance für die Weiterqualifikation kann dann bereits abgeschätzt werden. Üblicherweise werden 50% der Punkte benötigt, um zur Zweitrundenklausur zugelassen zu werden. Gegebenenfalls bitte ich um Rücksprache.

• Diese Hausarbeit sollte den Schwerpunkt der besonderen Lernleistung bilden. Sie sollte im Folgenden unabhängig von der Wettbewerbsteilnahme und von Wettbewerbsterminen auf jeden Fall weiter ausgearbeitet werden (Theoretische Hintergründe, Praktische Zusatzaufgaben, alternative Lösungen…). Näheres kann zwischen dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin und der betreuenden Lehrkraft abgesprochen werden.

• Sollte eine Qualifikation für die 2 .Runde trotz günstiger „Vorzeichen“ und bereits erfolgter Anmeldung der besonderen Lernleistung nicht gelingen, so kann die erheblich erweiterte Arbeit zur ersten Runde (s.o.) in Ausnahmefällen die alleinige Grundlage bilden. Eine Empfehlung wäre, die Klausur zur 2. Runde bei mir anzufordern und für die BLL zu bearbeiten.

Selbstverständlich sind die Teilnahme an der 2., 3. oder gar 4. Runde, an Praktika, insbesondere am Landesseminar gegebenenfalls als herausragende Bestandteile der besonderen Lernleistung  besonders zu würdigen. Die obigen Hinweise sollen nur Auswege aus einem Dilemma aufzeigen, das durch die verbindliche frühe Anmeldung entstehen kann.

Bewertung und Kolloquium
Grundsätzlich sollte bei der Bewertung beachtet werden, dass eine gute oder sehr gute individuelle Leistung der TeilnehmerIn durch die mitunter sehr starke Konkurrenz nicht zu seinen oder ihren Ungunsten relativiert wird. Eine Festlegung, wonach für eine sehr gute Note z.B. eine Qualifikation für die 3. Runde erforderlich ist, ist unsinnig, denn ob sich jemand unter den bundesweit 60 Besten befindet, hängt eben nicht nur vom Teilnehmer ab. Bei der besonderen Lernleistung sollte also Wert auf eine individuelle Bewertung gelegt werden. Dabei sollten auch die Voraussetzungen aus dem Kursunterricht berücksichtigt werden.

Thematische Grundlage für das abschließende Kolloquium sollten ggf. die Themen des Landesseminars ansonsten die der 1. Runde sein. Neben einer referierenden Darstellung ausgewählter Aspekte der Versuche des Seminars bzw. der Themen der Erstrundenarbeit sind z.B. Fragen zu alternativen Lösungsvorschlägen (z.B. Vergleich mit der Musterlösung), Fragen zu theoretischen Hintergründen, oder  evtl. zu praktisch durchgeführten Aufgaben usw. denkbar. Falls eine Teilnahme am Landesseminar in Darmstadt erreicht wurde, sollte natürlich auch die praktische Arbeit im Juniorlabor Schwerpunkt der Hausarbeit und des Kolloquiums sein.
Wir bei allen BLL´s gilt auch hier, dass die Kommunikation und die Absprachen zwischen Prüfling und Betreuer die wichtigsten Elemente sind. Über Rückmeldung Ihrerseits würde ich mich freuen.

 

Die zugrundeliegenden Abschnitte aus der OAVO habe ich hier zusammengestellt (pdf, 177kB): BLL Infos OAVO